| Das uhrenkaestle bietet auch einen Firmenservice an. |
Wir betreuen unsere Firmenkunden durch besonders günstige Einkaufskonditionen für
Firmenzwecke und alle Firmenangehörige. Ob Sie Ihren Mitarbeiter ein Zeichen der persönlichen Wertschätzung überreichen, Werbe- oder Motivationsaktionen planen, wir liefern pünktlich, korrekt und AUF RECHNUNG das Richtige für Ihren Erfolg. Die Bedingungen für unseren Firmenservice: Null-Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres fällig) Melden Sie Ihre Firma einfach bei uns an und nutzen Sie unseren FIRMENSERVICE! |
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Armbanduhren als PRÄMIEN, GESCHENKE AN...
1. ARBEITNEHMER: a) ZUWENDUNGEN MIT SACHBEZUG AN ARBEITNEHMER Monatliche Freigrenze (lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei) pro
Zuwendungen, die nicht in Geld bestehen, an Arbeitnehmer vom Arbeitgeber
sind bis zur
Zu beachten ist, dass es sich um eine Freigrenze und nicht um einen
Freibetrag handelt.
b) ZUWENDUNGEN BEI BETRIEBSVERANSTALTUNGEN NACH LStR 72 Zweimal im Jahr bis jeweils DM 200 gelten nicht als Arbeitslohn. Übliche Zuwendungen im Rahmen von herkömmlichen Betriebsveranstaltungen
gelten
c) SACHGESCHENKE AN ARBEITNEHMER ODER DEREN
Sachzuwendungen bis DM 60 gehören nicht zum Arbeitslohn Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr
üblicherweise
d) ZUWENDUNGEN AN ARBEITNEHMER ANLÄSSLICH HEIRAT ODER
Zuwendungen bis DM 700 sind steuerfrei. Steuerfrei sind Zuwendungen, die Arbeitnehmer anlässlich ihrer
Eheschließung oder der
2. DRITTE (GESCHÄFTSPARTNER, -FREUNDE, KUNDEN): GESCHENKE AN GESCHÄFTSFREUNDE NACH EstG §4 Abs.5 Nr.1 Betriebsausgaben bis DM 75 pro Jahr Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer
des Steuerpflichtigen
Die oben stehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen
zusammen-gestellt worden. Das uhrenkaestle übernimmt jedoch
für die Richtigkeit der Informationen keine Gewähr. Kontaktieren Sie
bitte Ihren Steuerberater/Wirtschaftsprüfer.
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Stand: Dez. 2001